Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltung der Bedingungen
    1. Gegenwärtige und zukünftige Angebote und Leistungen von „Sandra’s Kid Car“, Sandra Schuch, Rotherstraße 12, 54597 Auw bei Prüm, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch kundeneigene Vorgaben oder Auftragsbestätigungen sind ausgeschlossen, auch wenn die „Sandra’s Kid Car“ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und Bestellungen der Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch „Sandra’s Kid Car“. Ein Vertrag kommt somit erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von „Sandra’s Kid Car“ zu Stande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit der Auftragserteilung anerkennt. Auch Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch „Sandra’s Kid Car“.
    2. „Sandra’s Kid Car“ bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Durchführung des Auftrags bei den Eltern / Erziehungsberechtigten der Kinder oder beim Kunden.
    3. Dem Kunden werden weder Eigentum noch Nutzungsrechte an Entwürfen, Fotos, sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Vertragsverhandlungen oder anlässlich der Umsetzung des Auftrages übergeben werden.
  3. Leistungsumfang Sandra’s Kid Car
    1. Für die Ausführung des Auftrags sind ausschließlich die Auftragsbestätigung von „Sandra’s Kid Car“ sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
    2. „Sandra’s Kid Car“ bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko.
    3. Sofern „Sandra’s Kid Car“ an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich „Sandra’s Kid Car“ den Kunden darüber rechtzeitig vorher zu informieren.
  4. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde stellt „Sandra’s Kid Car“ den für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere zur Durchführung des Auftrages geeignete Veranstaltungsflächen sowie die Zurverfügungstellung von Strom für die Veranstaltungsdauer. Einzelheiten ergeben sich aus Angebot und / oder der Auftragsbestätigung von „Sandra’s Kid Car“.
    2. Kommt das „Kid Car“ selbst, ein Wohnwagen, zum Einsatz, muss der Kunde zur sachgerechten Auftragserfüllung dafür Sorge tragen, dass ein geeigneter Stellplatz  für dieses Mobil am Veranstaltungsort vorhanden ist. Insbesondere muss eine ausreichend große, begradigte, nicht mit Kopfsteinen gepflasterte oder nicht geschotterte Fläche, zum Abstellen des „Kid Car“ zur Verfügung gestellt werden.
    3. Kosten, die dem Kunden bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen entstehen, insbesondere auch Stromkosten, trägt dieser selbst.
    4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass für die Dauer der Durchführung des Auftrages potentielle Gefahrenquellen auf dem Veranstaltungsgelände beseitigt werden.
    5. Der Kunde weist die Besucher / Teilnehmer der Veranstaltung in angemessener Art und Weise darauf hin, dass es sich bei dem Programm von „Sandra’s Kid Car“ um ein Unterhaltungsangebot für Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung oder Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern / Erziehungsberechtigten, bzw. dem Kunden.
  5. Haftung
    1. „Sandra’s Kid Car“ bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung oder einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern / den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden.
      „Sandra’s Kid Car“ übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt „Sandra’s Kid Car“ keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.
    2. Die Benutzung von, anlässlich der Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden, Spielgeräten geschieht auf eigene Gefahr.
    3. „Sandra’s Kid Car“ haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Eine verkehrsbedingte Verspätung, die also nicht auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist, ermöglicht dem Kunden keinen Schadenersatzanspruch und / oder keine Minderung.
    4. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen „Sandra’s Kid Car“ ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    5. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
    6. Kommt es während der Durchführung des Auftrages zur Beschädigung von dabei eingesetztem Spielgerät oder an dem „Kid Car“ durch einen Programmteilnehmer, so haften Eltern für ihre Kinder für den Ersatz des Schadens. Kann eine Person, die die Beschädigung verursacht hat, nicht ausgemacht werden, so ist „Sandra’s Kid Car“ berechtigt, sich bei dem Kunden schadlos zu halten.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich als Endpreise. Ein Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung erfolgt aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht.
    2. Soweit nichts anderes vereinbart und durch „Sandra’s Kid Car“ schriftlich bestätigt ist, ist der hälftige Rechnungsbetrag sofort nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zur Zahlung an „Sandra’s Kid Car“ fällig. Der Restrechnungsbetrag ist sodann spätestens unmittelbar vor Beginn der Auftragserfüllung / Veranstaltung zur Zahlung fällig.
    3. Hinsichtlich des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Rücktritt vom Vertrag
    1. Der Kunde kann von dem Vertrag jederzeit zurücktreten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich.
    2. Sofern „Sandra’s Kid Car“ den Rücktritt nicht zu vertreten hat, hat der Kunde den „Sandra’s Kid Car“ entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Dieser wird zur Vereinfachung wie folgt pauschaliert:
      • bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor der Veranstaltung 30% des vereinbartenGesamtpreises
      • bei Rücktritt bis zum 10. Tag vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Gesamtpreises
      • bei Rücktritt danach 100% des vereinbarten Gesamtpreises.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehende Rechtsstreitigkeiten ist Prüm.
    2. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht.
    3. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.